AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrags Rechtes in dem §§ 651 BGB werden zwischen dem Reisenden und dem Jagdreisevermittler, hier Big O – Outdoor-Service, die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart.
§1 Vertragsgegenstand
1. Grundsätzlich ist das Gewerbe BIG O - Outdoor-Service die Vermittlung von Jagdreisen (national/international) und es tritt gegenüber Kunden rein als Vermittler einer gebuchten Jagdreise auf. Der unterzeichnete Vermittlungsauftrag für eine Jagd beinhaltet daher die Beauftragung und Bevollmächtigung des Big O – Outdoor-Service, einen Vertrag mit dem jeweils benannten Jagdreiseveranstalter (Outfitter) sowie gegebenenfalls weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels usw.) zu vermitteln und abzuschließen. Die Leistungen werden dabei grundsätzlich nicht in Verantwortung von Big O – Outdoor-Service erbracht (§651a Abs. 2 BGB). Die von Big O – Outdoor-Service vermittelten Jagdreisen werden allein von dem im Vermittlungsvertrag bezeichneten Reiseveranstalter (Outfitter) in dessen eigener Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung der zur Reisedurchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
2. Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung von Reiseleistung, kommt entweder durch schriftliche, durch E-Mails, mündliche oder fernmündliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder den Eingang der vom Kunden unterschriebenen Anmeldung, Auftragsbestätigung oder eines Vermittlungsvertrages bei BIG O – Outdoor-Service oder durch den Eingang der ersten Zahlung des Kunden für die geplante Jagdreise an den jeweiligen Outfitter (Jagdreiseanbieter) oder die geleistete Vermittlung bei Big O-Outdoor-Service zustande.
§2 Bezahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei der Buchung einer Jagdreise eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Ausnahmen bilden gemeinsame Absprachen oder eventuelle Stornierungsjagden bei zu zeitnahen Umständen. Hier wird bei einer Buchung der erhobene Preis sofort fällig. Wenn der Restbetrag nicht zum vereinbarten Termin bezahlt ist, hat Big O – Outdoor-Service das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung einer eventuell bereits geleisteten Anzahlung. Die Geltendmachung weiterer Rechte von Big O – Outdoor-Service entsprechend den Regelungen über Stornierungskosten (§3 dieser Bedingungen) bleibt unberührt.
§3 Stornierungsgebühren
Storniert der Kunde eine Buchung so hat Big O – Outdoor-Service Anspruch auf folgende Leistungen. Die vollen Bearbeitungsgebühren bzw. organisatorische Aufwendungen und die bis zur Stornierung entstandenen Kosten sind zu erstatten. Bei Stornierung weniger als 90 Tage aber mehr als 30 Tage vor Antritt der Reise die volle Bearbeitungsgebühr und im Übrigen 50% der Vorauszahlungs-rechnung. Bei Stornierung bis einschließlich 60 Tage vor Reiseantritt sind neben der Bearbeitungs-gebühr 100% der Vorauszahlungsrechnung vom Kunden zu zahlen. Soweit Big O – Outdoor-Service Beträge verauslagt hat und diese vom ausländischen Jagdveranstalter (Outfitter) zurückerhält, werden dem Kunden diese Beträge abzüglich einer Verzinsung in Höhe von 10% für die Dauer der Verauslagung erstattet. Der Kunde hat die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
§4 Jagdgruppe/Übertragung einer Reise
Gilt die Anmeldung für mehrere Jagdgäste (Jagdgruppe), so verpflichtet sich der Unterzeichner, die anderen Jagdgäste auf die Abrechnungsmodalitäten/AGBs hinzuweisen und tritt für den Fall, dass einer oder mehrere Jagdgäste ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen für deren Zahlungs-verpflichtungen ein. Der Kunde hat darüber hinaus das Recht, die von ihm gebuchte Reise bis 60 Tage vor Reiseantritt an eine andere Person zu übertragen, die die erforderlichen Bedingungen erfüllt.
Bei Übertragung einer Reise haftet die Person auf, die die Reise übertragen wird, neben dem ursprünglichen Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch für alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Reise bereits angefallen sind oder noch entstehen können. Für kundenseitige Umbuchungen eines Vertrages wird ein Betrag von 150,- € als Aufwandsentschädigung zzgl. evtl. entstandener Kosten zu zahlen.
§ 5 Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Big O – Outdoor-Service ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt.
§6 Leistungen von BIG O – Outdoor-Service
Die Leistungen von BIG O – Outdoor-Service beschränken sich auf die Verpflichtung, dem Jagdkunden gegenüber auf die Vermittlung der im Jagdangebot beschriebenen Leistungen. Alle Leistungen erfolgen im Namen des jeweiligen Jagdorganisators (Outfitters). Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für Big O – Outdoor-Service und dem Jagdorganisator (Outfitter) vor Ort bindend. Big O – Outdoor-Service und der Jagdorganisator (Outfitter) vor Ort behalten sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären. Der Reisende wird vor Reise-antritt selbstverständlich über evtl. Änderungen informiert.
§7 Keine Abschussgarantie
Big O – Outdoor-Service haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. Big O – Outdoor-Service wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns darum bemühen, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss im Namen des Jagdorganisators (Outfitters) zu ermöglichen.
§8 Haftungsbeschränkungen
1. Die Haftung von Big O – Outdoor-Service ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsächlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit BIG O – Outdoor-Service für einen dem Reisenden entstan-denen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Big O – Outdoor-Service haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Der Jagdkunde übernimmt als Teilnehmer einer Jagdreise (national und international) die volle Verantwortung für sämtliche Risiken und Gefahren, die mit einer solchen Jagdreise verbunden sind und nicht von dem Jagdreisevermittler zu vertreten sind. Daher wird auch jede Jagdreise auf eigene Verantwortung des Jagdkunden und/oder der Begleitperson gebucht. Es wird dringend empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken abdeckt. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reisevermittler/Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Bei Flugreisen gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Warschauer Abkommen; danach ist in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie die Verluste und Beschädigungen von Gepäck begrenzt. Im Übrigen gilt folgende Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche. Big O – Outdoor-Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Jagdkunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Jagdreisevermittlung keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise entstandenen Schaden beschränkt. Big O – Outdoor-Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zu vertreten hat. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch im Falle einer Garantieübernahme sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§9 Besonderheiten bei Transporten von Waffen und Munition
Der Jagdkunde ist besonders bei der Jagdreise ins Ausland für die Einhaltung der waffenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere was den sicheren Transport und die Beibringung der formellen Voraus-setzungen für die Einreise mit Waffen/Munition ins Ausland angeht, selbst verantwortlich. Mit der Vermittlung einer Jagdreise bzw. mit dem Zustandekommen eines Jagdreisevertrages besteht zwischen dem Big O – Outdoor-Service und dem/den betroffenen Kunden Einigkeit dahingehend, dass das Fehlen der eigenen Jagdwaffe am Ort der Jagdveranstaltung keinen Grund zur Minderung des Reisepreises bzw. zur Kündigung der Reise darstellt, soweit der Jagdvermittler innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Tagen dem Kunden am Ort der Jagdveranstaltung eine geeignete Ersatzwaffe zur Verfügung stellen kann. Dieser Anspruch entfällt, wenn dem Bereitstellen einer Ersatzwaffe, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§10 Aufhebung/Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Big O – Outdoor-Serivce und der involvierte Jagdreiseanbieter (Outfitter), für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dabei besteht zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss Einigkeit dahingehend, dass auch Tierseuchen, ungewöhnliche Witterungsbedingungen, Naturkatas-trophen, politische Unruhen u. ä., höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung darstellen.
§11 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Jagdkunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. In diesem Fall wird sich Big O – Outdoor-Service lediglich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§12 Bearbeitungsgebühr
Unabhängig davon, ob eine gebuchte Jagdreise auch angetreten wird, beträgt die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall pro Jagdkunde 200,00 € und für nichtjagende Begleitpersonen 100,00 €.
§13 zusätzliche Leistungen
Alle zusätzlichen Leistungsanforderungen des Kunden, die nicht vorher schriftlich vereinbart worden sind (beispielsweise zusätzliche Hotelübernachtung, zusätzliche Mahlzeiten, Leihgebühren einer Waffe, Trophäenbehandlungen (z.Bsp. Abkochen vor Ort), etc.), sind entsprechend der Abrechnung vor Ort zusätzlich zu bezahlen. Bei vermittelten Jagdreisen sind die Leistungsträger vom Kunden direkt zu bezahlen (§ 2).
§14 Trophäeneinfuhr ins Heimatland
Big O – Outdoor-Service haftet in keinem Fall für die Möglichkeit, erlegte Trophäen in das Heimatland des Erlegers einführen zu können. Es ist allein Aufgabe des Kunden, dafür die notwendigen veterinäramtlichen Bescheinigungen zu beschaffen und dafür zu sorgen, dass sich die Trophäen auch in einem solchen Zustand befinden, der eine legale Einfuhr ermöglicht. Insbesondere ist die Notwendigkeit von Einfuhrerlaubnissen für solche Arten zu beachten, die in der Liste des Washingtoner Artenschutz-Abkommens (WAA) für bedrohte Tiere erfasst sind. Jeder Erleger ist selbst für diese Einfuhrerlaubnis verantwortlich. Dies kann auch in Absprache mit den Jagdorganisatoren der jeweiligen Reviere erfolgen. In Deutschland kann die Einfuhrerlaubnis beim Bundesamt für Naturschutz und Artenschutz, Gruppe I.1, Durchführung Artenschutz, Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn (Telefon-Nr. 0228/9543-442) beantragt werden.
§15 Jagdrechtliche Vorschriften des Jagdlandes
Jeder Kunde ist verpflichtet, die im Jagdland verbindlichen Vorschriften und vor allem Jagdgesetze anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu. Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Jagdveranstalter (Outfitter) berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen. Falls der Kunde während der Schonzeit oder gegen das ausdrückliche Verbot des Pirsch-/Jagdführers bzw. Veranstalters (Outfitters) der betreffenden Jagd oder in dessen Abwesenheit Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuss erhoben.
§16 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Jagdkunde/Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Jagdkunde/Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
§17 Jagdschein und Jagdhaftpflichtversicherung
Alle Kunden, die keinen gültigen Bundesjagdschein besitzen, sind verpflichtet, in jedem Fall eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer nie die Jägerprüfung abgelegt hat und somit auch nicht den Nachweis über die ordnungsgemäße Handhabung von Waffen erbringen kann, kann zwar im Ausland, soweit dem nicht landesrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, trotzdem jagen und dafür eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen; er muss gleichwohl damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht eintritt.
§18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungs- oder Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind unter Wahrung des Grundsatzes der Vertragstreue neu zu regeln. Sollte der Vertrag eine Regelungs-lücke aufweisen, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag zu ergänzen und den wirtschaftlich beab-sichtigten Erfolg herbeizuführen.
§19 Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Diesbezüglich empfiehlt Big O – Outdoor-Service den selbständigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung.
§20 Gerichtsstand
Der Kunde kann das Unternehmen Big O – Outdoor-Service nur an dessen Sitz, Oerlinghausen, verklagen. Für Klagen von Big O – Outdoor-Service gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben. Auch in diesen Fällen ist der Sitz von Big O – Outdoor-Service maßgebend.